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MAB
Mitarbeiter Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Rechtmäßige Anmeldung und Aufnahme
2. Beteiligung und Anteil an Urheberrecht, Sendungen usw.
3. Altersbegrenzung
4. Probezeit
5. Entlassung und Fristen
6. Erweiterung der AGB
7. Strafen für Missachtung der MAB
8. MAB zu MHTVclub
1. Rechtmäßige Anmeldung und Aufnahme
Eine Anmeldung als Mitarbeiter bei MHTV darf jeder (Beachten Sie bitte MAB/§3) einreichen, der die AGB, DSB und die MAB sorgfältig gelesen und akzeptiert hat.
Das MHTV-Team bzw. die Gag Mania Groups/GAG-MANIA Studios behalten sich hiermit aber vor, Anmeldungen ohne Grundangabe abzulehnen.
Eine Aufnahme ist bei MHTV nur gültig, wenn eine schriftliche Abmachung erstellt wurde.
Ein Mitarbeiter bzw. angehender Mitarbeiter muss nicht über die AGB, DSB oder der MAB in Kenntnis gesetzt werden. Über diese muss er sich selbst informieren.
2. Beteiligung und Anteil an Urheberrecht, Sendungen usw.
Alle Sendungen und Produkte der Gag-Mania Groups, GAG-MANIA Studios, GAG-MANIA IDG oder von MHTV unterliegen dem Urheberrecht.
Auch alle Logos, Grafiken, Texte, Fotos usw. unterligen diesem Recht.
Den Mitarbeitern der oben genannten Gruppen ist es nur mit einer schriftlichen Erlaubnis gestattet, Kopien von Inhalten der Sendungen, Grafiken, Texte, Musikstücken usw. anzufertigen.
Sie haben direkte Fragen oder Feedbacks zu diesem Thema an uns. Dann schreiben Sie an diese Adresse mit dem Betreff "MHTV - MAB/§2":
gm.rechtlich@googlemail.com
3. Altersbegrenzung
Die Mitarbeiter von MHTV müssen bei ihrer Anmeldung mindestens 8 Jahre alt sein. Weitere Informationen zur Anmeldung bzw. Aufnahme finden Sie in MAB/§1.
4. Probezeit
Die offizielle Probezeit bei Neuankömmlingen (genannt Aufnahmeprobezeit) beträgt 4 Monate. In dieser Zeit muss der Mitarbeiter mindestens bei der Hälfte der Termine teilnehmen und dort seine Arbeit sorgfältig ausführen. Ausnahmen dazu bilden medizinische Probleme oder andere wichtige Termine.
Wenn der Mitarbeiter die Aufnahmeprobezeit nicht besteht, wird er, auf seinem eigenen Verlangen hin, noch einmal in eine 1-monatige Probezeit überschrieben. Dort gelten die gleichen Regeln wie bei der ersten Probezeit.
Bestehende Mitarbeiter, die ihre Aufnahmeprobezeit erfolgreich abgelegt haben, dürfen nur aus verständlichen Gründen wieder in die Probezeit überschrieben werden. Diese darf höchstens 4 Monate andauern und darf bei guter Führung verkürzt werden.
Die Folgen einer nicht bestandenen Probezeit können Sie unter MAB/§5 nachlesen.
5. Entlassung und Fristen
Eine fristlose Entlassung darf unter anderem nach einer nicht bestandenen Probezeit eingeleitet werden.
Die Entlassung mit anderen Gründen darf je nach Maß der (ggf.) MAB-Missachtung mit Fristen versehen werden. Die Standard-Frist bei normalen Missachtungen beträgt 7 Tage.
Eine Entlassung aus Unternehmensgründen (Insolvenz usw.) ist zulässig und darf fristlos vorgenommen werden.
Eine Entlassung muss schriftlich dokumentiert werden, ansonsten ist sie nicht zulässig.
6. Erweiterung der MAB
Falls eine Erweiterung der MAB ausgeführt und hier veröffentlicht wird, werden die Mitarbeiter von MHTV zwar informiert, müssen sich aber die neueste Version immer auf dieser Seite durchlesen.
Eine MAB-Erweiterung gilt erst ab der offiziellen Veröffentlichung auf dieser Seite!
7. Strafen für Missachtung der MAB
Die Missachtung der MAB kann je nach Maß der Missachtung eine fristlose Entlassung (MAB/§5) sowie Sperrung bei Formularen auf den MHTV-Seiten als Folge haben.
Falls eine Erlaubnis von den Gag-Mania Groups bzw. den GAG-MANIA Studios oder dem MHTV-Team zur Missachtung besteht, wird selbstverständlich keine Strafe gesetzt.
8. MAB zu MHTVclub
Falls Mitarbeiter bei MHTVclub eingestellt werden, unterliegen diese der MAB von MHTVclub und nicht der von MHTV.
Falls keine MAB zu MHTVclub besteht, gilt die MHTV-MAB!
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